Startseite » Allgemein » Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Ein Bild von einer Krankenschwester in grüner Arbeitskleidung, die gerade eine Liege in den OP-Saal schiebt und freundlich in die Kamera schaut.

Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

In der aktuellen Situation ist es beruhigend zu wissen, dass man mit der SAAD Facility Managmenet GmbH aus Leonberg einen zuverlässigen Partner rund um die Desinfektionsarbeiten im Großraum Stuttgart an seiner Seite hat. Wir haben ein Konzept zur Desinfektionsreinigung erstellt, welches bereits wirksam bei vielen Kunden eingesetzt wird und wurde. Unsere Dienstleistungen rund um die Desinfektion können täglich, für z.B. direkte Handkontaktflächen in Ihrer Immobilie erfolgen oder beispielsweise nach einem positiven Fall in Ihrem Unternehmen auf Abruf in einer Sonderreinigung. Unsere Mitarbeiter sind bestens ausgestattet und geschult um die Arbeiten fach- und sachgerecht durchzuführen.

Zielsetzung

Das Ziel von Flächenhygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie ist die Reduktion des Übertragungsrisikos des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen dienen überwiegend dem Zweck, Tröpfchenkontamination von Oberflächen zu beseitigen, so dass anschließend von der behandelten Oberfläche keine Infektionsgefährdung mehr ausgehen kann.

Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

Die Durchführung von Flächenreinigungs- und -desinfektionsmaßnahmen ist abhängig vom Infektionsübertragungsrisiko der Oberflächen im jeweiligen Objektbereich. Das Ausmaß der durchzuführenden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wird dabei bestimmt durch die Wahrscheinlichkeit des direkten Kontaktes und die mögliche Kontamination der Oberflächen mit SARS-CoV-2 sowie durch das individuelle Gefährdungspotential der Nutzer bestimmt von dem körpereigenen Abwehrsystem.
Laut der „Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19 – neuartige Coronaviruserkrankung“ vom 04.03.2020 des Robert Koch-Instituts sind Desinfektionsmaßnahmen nur in medizinischen Bereichen und Pflegebereichen, ggf. in Ausbruchssituationen in Gemeinschaftseinrichtungen und bei starker Betroffenheit (Ausbruch) in Gemeinschafts-/Massenunterkünften und Justizvollzugsanstalten vorgesehen.

Nur im medizinischen Bereich und Pflegebereich ist eine tägliche Flächen-Wischdesinfektion der patientennahen Kontaktflächen und kontaminationsgefährdeten bzw. kontaminierten Handkontaktflächen empfohlen sowie eine Schlussdesinfektion aller Flächen im Patienten-/Bewohner-zimmer entsprechend den Anforderungen an die tägliche Desinfektion.
In privaten Objektbereichen und öffentlichen Einrichtungen sind Flächendesinfektionsmaßnahmen von direkten Kontaktflächen von Erkrankten nur bei gegebenem Übertragungsrisiko notwendig.
Da COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 eine meldepflichtige Krankheit nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes bzw. ein meldepflichtiger Krankheitserreger nach § 7 IfSG ist, obliegt es nach § 17 IfSG der zuständigen Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der hierdurch drohenden Gefahren zu treffen. Falls es zur Verhinderung und Eindämmung von Ausbrüchen erforderlich ist, können notwendige Desinfektionsmaßnahmen behördlich angeordnet werden.
Ansonsten ist eine fach- und sachgerechte Reinigung der Flächen mit wirksamen Reinigungsprodukten unter Beachtung der „Guten Hygienepraxis“ (s. Grundsätze zur hygienischen Arbeitsweise) ausreichend. Ggf. sind die Reinigungsintervalle zu erhöhen.

In stark frequentierten Bereichen und bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der Kontamination mit dem Coronavirus ist eine mindestens tägliche Reinigung der Handkontaktflächen zu empfehlen.
Welche dies sind, hängt von der Art des Objekts und der dortigen konkreten Infrastruktur ab. In Verwaltungsgebäuden sind dies beispielsweise Türklinken, Handläufe, Licht- und andere Schalter (z.B. Jalousien), Bedienelemente für Heizung und Klima, Fenstergriffe, Griffbereiche von Schränken, Anforderungs- und Bedientasten und Griffe an/in Aufzügen, Kühlschrank- und Schranktürgriffe in Teeküchen und speziell im Sanitärbereich WC-Deckel und -Sitz, Wasserhähne / Armaturen, Türklinken und -schließer der WCs, Spültasten, Bedienelemente von Handtuchspender, Haltegriffe, etc.

Reinigungs- und Desinfektionsmittelauswahl

Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht (Lipidschicht) umhüllt ist, reagieren Coronaviren generell empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Tenside oder Alkohole. Wenn-gleich für SARS-CoV-2 hierfür noch keine spezifischen Daten vorliegen, ist es hoch wahrscheinlich, dass durch diese Substanzen die Virusoberfläche beschädigt und das Virus inaktiviert wird. Daher können im nicht-medizinisch/pflegerischen Bereich zur Durchführung von Reinigungsmaßnahmen fettlösende Reinigungsmittel eingesetzt werden.

Zur Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen sind Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ können ebenfalls verwendet werden. Geeignete Mittel enthalten die Desinfektionsmittel-Liste der IHO, die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) sowie die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.

Die Gute Hygienepraxis beinhaltet Maßnahmen zur Verhinderung einer Keimverbreitung. Bei der sachgerechten Durchführung von Reinigungsmaßnahmen sind daher insbesondere nachfolgende hygienische Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

• Zur Unterbrechung von Infektionsketten ist ein besonderes Augenmerk auf die Reinigung der Handkontaktflächen zu legen. Diese sollten zu Beginn der Reinigungsarbeiten in einem Raum/Bereich gereinigt werden.
• Die Durchführung der Reinigungsarbeiten ist nur mit frischen und sauberen Reinigungstextilien durchzuführen
• Die Oberflächenreinigung ist mit nach Reinigungsbereichen getrennten Reinigungstüchern durchzuführen (Farbensystem).
• Das mehrfache Eintauchen bzw. Auswaschen der Reinigungstextilien in die Reinigungslösung ist zu vermeiden, z. B. bei der Oberflächenreinigung durch das Tuch-Wechsel-System in Kom-bination mit der Tuch-Falt-Methode und bei der Fußbodenreinigung durch die Bezugwechsel-Methode.

Grundregeln zur sachgerechten Durchführung von Flächendesinfektionsmaßnahmen

• Es ist eine wirksame Anwendungslösung herzustellen. Dazu gehört die Auswahl eines wirksamen Flächendesinfektionsmittel (s. u. Reinigungs- und Desinfektionsmittelauswahl) sowie die Einhaltung der für wirksam befundene (begrenzt viruzid) Konzentration-Zeit-Relation gemäß Dosiervorschriften lt. Herstellerangaben.
• Die Flächen sind vollständig mit Anwendungslösung zu benetzen.
• Die zu desinfizierende Fläche muss mit einer ausreichenden Menge der Anwendungslösung unter leichtem Druck abgewischt werden
• Die Einwirkzeit ist zu beachten: Oberflächen nach dem Auftragen der Anwendungslösung nicht nachwischen oder abtrocknen. Zum sicheren Desinfektionserfolg muss ein Film zurück bleiben.
• Im medizinischen Bereich und Pflegebereich ist die Durchführung gezielter Desinfektionsmaßnahmen gemäß Hygieneplan und nach Anweisung der Krankenhaushygiene bzw. der Hygieneverantwortlichen durchzuführen.

Grundsätzlich gilt:

Im Mittelpunkt der Hygienemaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus und zum Schutz vor Virusinfektionen stehen die hygienischen Verhaltensregeln, wie Abstand halten, Berührungen vermeiden, Händehygiene und Hustenetikette einhalten.
Die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln entsprechend Betriebsanweisung gemäß § 14 BioStoffV „Gebäudereinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr“ bzw. „Gebäudereinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr im Gesundheitsdienst“ sowie die Schutzmaßnahmen im Umgang mit Ge-fahrstoffen sind zu beachten.